Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungen mit festem Termin
Verträge zur Teilnahme an Seminaren oder Trainings von Caroline Koch stellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen dar, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht daher kein Widerrufsrecht.
Eine ordentliche Kündigung oder Stornierung ist ausschließlich nach Maßgabe der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Rücktrittsbedingungen möglich.